Bensheim-App
Was, wann wo in Bensheim?
Was, wann wo in Bensheim?
1. Allgemeines, Salvatorische Klausel
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Vertrages mit der Bensheim-APP vertreten durch Bensheim Aktiv und Centerscout GmbH, Bensheim, im folgenden Leistungsanbieter genannt.
2. Geltungsbereich, Vertragsabschluss
2.1 Für alle Vertragsbeziehungen zwischen den Betreibern der Bensheim-APP und ihren Kunden gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sie sind jederzeit im Internet ersichtlich.
2.2 Im kaufmännischen Verkehr erfolgt das Anerkennen spätestens mit Annahme des Angebotes oder der Leistung des Auftragnehmers.
2.3 Mündliche Abmachungen und kostenpflichtige Onlineeintragungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.
3. Datenschutz
3.1 Zur Vertragsabwicklung werden im Rahmen der Datenschutzgesetze personenbezogene Daten gespeichert, deren Weitergabe an Dritte zum Zwecke von Werbemaßnahmen usw. ausgeschlossen ist. Wir sind aber berechtigt, die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten auch an zur Abwicklung des Vertrages eingeschaltete Dritte weiterzugeben.
3.2 Mit der Eintragung seiner Daten in die Bensheim-APP gehen die Betreiber davon aus, dass der Kunde auch nach Ablauf eines befristeten Angebotes weiterhin Interesse an den Angeboten der Bensheim-APP hat. Um eine spätere Ansprache zu ermöglichen, stimmt der Kunde grundsätzlich der Speicherung seiner personenbezogenen Daten zu diesem Zweck zu.
4. Leistungsumfang
Die Leistungserstellung umfasst die Eintragung, Konzeption und Bereitstellung gewünschter Webseiten, Datenbanken, entsprechende Einbindung von Suchmaschinen und PDF-Dateien-Bereitstellung für die Bensheim-APP. Das beinhaltet insbesondere Webdesign, Grafikdesign, Photobearbeitung, Layout und Web-, Server- und Datenbank-Programmierung sowie alle Arten von aktiven, dynamischen und multimedialen Inhalten. Die Layoutgestaltung und Druck von Broschüren und Flyern wird an eine geeignete Grafikagentur weiter vergeben.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Bensheim-APP, zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die überlassenen Leistungen unverzüglich zu prüfen. Soweit Abnahme geschuldet ist, gilt ferner: Mit rügelosem Einsatz der Leistung gilt sie als abgenommen, sofern keine ausdrückliche Abnahmefreigabe vereinbart wurde. Das gilt nicht, sofern und solange der Einsatz vereinbarungsgemäß als Testbetrieb erfolgt. In diesem Fall ist der Auftraggeber nach Mitteilung der Beendigung der Testphase durch den Auftragnehmer zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet.
6. Vertragslaufzeit
6.1 Der Vertrag über das angebotene Leistungspaket läuft 1 Jahr nach Rechnungsstellung (Datum der Rechnung). Es verlängert sich auf unbestimmte Zeit, sofern der Kunde nicht 1 Monat vor Ablauf der Jahresfrist schriftlich widerspricht. Im Falle der Vertragsverlängerung kann der Kunde das Vertragsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende kündigen.
6.2 Erfolgt keine Kündigung oder geht die Kündigung nicht rechtzeitig innerhalb der Kündigungsfrist ein, so verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr. Kürzere als die o.g. Laufzeiten sind im Einzelfall gesondert zu vereinbaren.
6.3 Für sonstige Leistungen i.S. der Ziff. 2 ergibt sich die Laufzeit des Vertragsverhältnisses aus der jeweils konkret zu treffenden Vereinbarung.
7. Zahlungsbedingungen und Preise
7.1 Die Einträge für die Bensheim-APP gelten nur für Firmen, Einzelhändler, Dienstleister, Handwerker und Gewerbetreibende aus Bensheim. Die Preise verstehen sich netto plus der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gelten die jeweils dem Kunden im Angebot unterbreiteten Preise. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die bei Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
7.2 Die Rechnungsstellung erfolgt für die Einstellung nach vollständig erbrachter Leistung, zahlbar monatlich per Bankeinzug.
7.3 Alle Angebote des Leistungsanbieters verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Der Kunde wird rechtzeitig über eine Preisanpassung informiert.
8. Zahlungsverzug
8.1 Der Kunde sichert die pünktliche Zahlung der Rechnungsentgelte zu. Bei Verzug ist der Leistungsanbieter berechtigt, die Onlineeinträge zu sperren. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nach einmaliger Aufforderung nicht nach, so ist der Leistungsanbieter berechtigt, die Vereinbarungen fristlos zu kündigen. Der Leistungsanbieter behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs vor.
8.2 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
9. Gewährleistung/Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat.
9.2 Im übrigen gelten für die Haftung des Auftragnehmers bei Fahrlässigkeit folgende Regelungen: Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material).
9.3 Der Leistungsanbieter haftet nicht für Leistungsverzögerungen und -unmöglichkeiten aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ihm die Leistungen erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere der Ausfall von Kommunikationsnetzen jedweder Herkunft, der Untergang der vom Leistungsanbieter in Anspruch genommenen Dienstleistungsunternehmen, Störungen im Bereich der deutschen Post AG bzw. Telekom etc. Dies gilt auch, wenn sie bei den vom Leistungsanbieter beauftragten Dienstleistungsunternehmen auftreten.
9.4 Mangelhafte Leistungen der Internetpräsenz werden innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Wochen, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden kostenfrei ausgebessert. Darüber hinausgehende Leistungen werden nach Aufwand berechnet. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellen Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Tauglichkeit zum üblichen Gebrauch beeinträchtigen.
9.5 Der Leistungsanbieter übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn oder nicht erzielte Einsparungen.
9.6 Treten im Zusammenhang mit den vom Leistungsanbieter erbrachten Leistungen Störungen auf, so verpflichtet sich der Kunde, die von ihm erkannten Störungen dem Leistungsanbieter unverzüglich mitzuteilen. Eine permanente Kontrolle der einzelnen Leistungen ist dem Leistungsanbieter nicht möglich. Eine Haftung diesbezüglich kann vom Leistungsanbieter nicht übernommen werden, somit können auch Schadensersatzansprüche für nicht oder zu spät erkannte bzw. angezeigte Störungen nicht geltend gemacht werden.
9.7 Der Leistungsanbieter haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrages nicht gerechnet werden musste.
9.8 Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
10. Urheberrecht
10.1 Der Leistungsanbieter besitzt alle Urheberrechte an den von ihm erstellte Bensheim-APP und daraus erstellten Web- und Printseiten. Eine Weiterveräußerung auch in veränderter Form, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Leistungsanbieters.
10.2 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
10.3 Der Leistungsanbieter behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, mit Zustimmung des Auftraggebers zu Präsentationszwecken zu verwenden und entsprechende Links zu setzen. Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise im Impressum auf seine Firma hinweisen.
11. Nutzungsrechte
Die Bensheim-App kann aus der gemeinsamen Datenbank unter www.bensheim-aktiv.de individuell ausgedruckt werden. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen.
12. Fremdleistungen
Die Leistungsanbieter sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen an eine Grafikagentur und andere Firmen weiter zu geben.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bensheim.
14. Schlussbestimmung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit dem Leistungsanbieter. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, treten die hierfür vorgesehenen Bestimmungen in Kraft. Die nicht betroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt.
Bensheim, 01.11.2011